ISMS Vorlagen der Ebene 3

27.07.2021

Sicherheitsrichtlinie "VPN"

Ziel / Zweck

Mithilfe von Virtuellen Privaten Netzen (VPNs) können schutzbedürftige Daten über nicht-vertrauenswürdige Netze wie das Internet oder untrusted Netze der Dienstleister übertragen werden. Ein VPN ist ein Netz, das innerhalb eines anderen logischen oder physischen Netzes betrieben wird, jedoch logisch von diesem Netz getrennt ist. VPNs können mithilfe kryptografischer Verfahren die Integrität und Vertraulichkeit von Daten schützen. Die sichere Authentisierung der Kommunikationspartner ist auch dann möglich, wenn mehrere Netze oder IT-Systeme über gemietete Leitungen oder öffentliche Netze miteinander verbunden sind.

Diese Sicherheitsrichtlinie definiert Anforderungen, mit denen sich ein VPN zielgerichtet und sicher planen, umsetzen und betreiben lässt. Bei der Erstellung dieser Sicherheitsrichtlinie wurden die Vorgaben des BSI Bausteines NET.3.3 "VPN" aus dem Kompendium 2020 beachtet.

Über den bereitgestellten Download-Link kann die Vorlage heruntergeladen werden.

Download Datei

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